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Beitritt Sicherheits-Charta

Als Unterzeichner der Sicherheits-Charta setzen wir uns dafür ein, dass die
lebenswichtigen Regeln der Suva eingehalten werden.

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz ist das Ziel der Sicherheits-Charta. Sie wurde von der Suva in Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Planern und Gewerkschaften ins Leben gerufen. STOPP bei Gefahr, Gefahr beheben, weiterarbeiten. Die Unterzeichner der Charta setzen sich dafür ein, dass am Arbeitsplatz die Sicherheitsregeln eingehalten werden. Arbeiten darf nicht lebensgefährlich sein.

Pflichten der Unterzeichner:

Die Sicherheits-Charta ist grundsätzlich eine Selbstdeklaration. Wer die Charta unterzeichnet, zeigt die Bereitschaft, sich für die Sicherheit zu engagieren. Im Besonderen verpflichten sich Unternehmen, welche die Charta unterzeichnen, folgende Schritte in die Wege zu leiten und umsetzen.

  1. Sie führen im ganzen Unternehmen das Prinzip «STOPP BEI GEFAHR / GEFAHR BEHEBEN / WEITERARBEITEN» ein
  2. Sie erklären die für den Betrieb relevanten «Lebenswichtigen Regeln» als verbindlich oder definieren eigene Sicherheitsregeln.
  3. Sie schulen die Mitarbeitenden und erklären ihnen die Sicherheitsregeln – wenn möglich vor Ort, das heisst an den Arbeitsplätzen.
  4. Sie informieren externe Partner (Planer, Projektleiter, Mitarbeiter anderer Betriebe) über die Sicherheits-Charta. Sie verlangen von diesen, dass sie die Sicherheitsregeln der Charta einhalten.
  5. Sie setzen die Sicherheitsregeln durch – auch im hektischen Arbeitsalltag.